Rechtliches
Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist die Freiwillige Feuerwehr Nordheim eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeide Nordheim ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 FwG-BW). Dies bedeutet, dass die Freiwillige Feuerwehr Nordheim kein Verein oder ähnliches , sondern ein „Teil der Gemeinde Nordheim“ ist.
Wie in allen Bereichen des Zusammenlebens kommt auch die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr nicht ohne Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Normen oder andere rechtliche Grundlagen aus. Die Gesetzgebungskompetenz betreffend der Feuerwehren liegt in Deutschland in den Händen der Bundesländer. Die auf Landesebene gefassten grundsätzlichen Regelungen gelten für alle Feuerwehren in Baden-Württemberg. Ergänzt werden diese Vorschriften einerseits durch allgemeingültige Feuerwehrdienstvorschriften und andererseits durch individuelle kommunale Regelungen der Gemeinde.
Die für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim wichtigsten rechtlichen Grundlagen können Sie hier einsehen:
- Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg
- Feuerwehrsatzung der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim
- Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim
- Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim
Für ergänzende Informationen zu den Themen Recht und Organisation empfehlen wir Ihnen die Internetseite der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.